Hilfe bei hauswirtschaflichen Tätigkeiten

Wir unterstützen Sie bedarfsgerecht in der Führung Ihres Haushalts, wie z. B. beim Waschen der Wäsche, bei der Zubereitung kleiner Mahlzeiten, beim Sauberhalten des Wohnbereichs und beim Einkaufen, gerne auch mit Ihnen gemeinsam.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Sollten Sie die Pflege Ihres Angehörigen aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Umständen vorübergehend nicht durchführen können, übernehmen wir diese Versorgung im Rahmen der Verhinderungspflege. Dafür stehen seitens der Pflegekasse jährlich bis zu 2418,00 Euro zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei den entsprechenden Anträgen.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Im Rahmen dieses Tätigkeitsbereiches versorgt Sie unser geschultes Betreuungsteam mit Leistungen, die Ihnen den Alltag vereinfachen und Sie als pflegende Angehörige entlasten sollen. Diese Leistungen stehen jedem Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 1 zu. Monatlich können dabei bis zu 125,00 Euro mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Wichtig: Die in einem Kalenderjahr von den Versicherten nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden auf das 1. Kalenderhalbjahr des Folgejahres übertragen und verfallen bei Nichtinanspruchnahme am 01. Juli des Folgejahres.

Zu unserem Angebot gehören u. a.

  • Die stundenweise Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen
  • Die Begleitung bei Unternehmungen wie Ausflügen, Arzt- oder Behördenbesuchen, Einkäufen oder Apothekengängen, usw.
  • Die kognitive Aktivierung durch gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, Musizieren, Anschauen von Fotoalben usw.
  • Das Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen
  • u.v.m.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Pflegeberatungseinsätze nach § 37.3 SGB XI

Wenn Sie monatliches Pflegegeld erhalten sind Sie gemäß § 37.3 SGB XI verpflichtet, bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich ein Gutachten über die pflegerische Versorgung von einem ambulanten Pflegedienst erstellen zu lassen. Hierbei beraten wir Sie umfangreich über die Pflege im häuslichen Umfeld, wie z. B. den Einsatz von Hilfsmitteln, über die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege oder zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen, über die Vermittlung von Essen auf Rädern oder den Einsatz eines Hausnotrufgerätes. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Weitere Leistungen

  • Unterstützung bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse sowie an Behörden
  • Erstellen von Pflegegutachten
  • Organisation von Verordnungen häuslicher Krankenpflege, Rezept- und Apothekenservice
  • Vermittlung von Essen auf Rädern, Fußpflege, Haushaltshilfen, Friseurbesuchen, 24-Stunden-Betreuungen usw.
  • Beratung und Anleitung von Angehörigen